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Gesetzliche Krankenversicherung Änderungen 2009

Geschrieben von norsche am Januar 1, 2009

Das neue Jahr beginnt auf Anhieb mit einschneidenden Veränderungen bei der gesetzlichen Krankenkasse. Kernpunkte sind die Einführung eines Gesundheitsfonds und einer allgemeinen Versicherungspflicht, ebenso für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.

Auch Menschen, die keinerlei Krankenversicherung besitzen, müssen sich wieder um einen Gesundheitsschutz kümmern. Wer ohne Versicherung dasteht und zuletzt Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war, muss ab April 2007 wieder in die GKV eintreten. Ab 2009 muss jeder Bürger eine Versicherung für ambulante und stationäre Behandlungen besitzen.

Ab 1.Januar 2009 gilt für alle Pflichtversicherten, gemäß „Gesetz zur Stützung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung„, ein einheitlicher Beitragssatz von 15,50%. Dieser setzt sich folgenderweise zusammen: 0,9% sind alleine vom Arbeitnehmer zu erbringen, die restlichen 14,60% entrichten je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 14,90%. Auch hier ist der Sonderbeitrag von 0,9% von Bedeutung, den der Arbeitnehmer allein zu zahlen hat.
Sollte das den Krankenkassen aus dem Gesundheitsfond zugewiesene Kapital nicht ausreichen, haben sie die Option 8 € pro Monat als Zusatzbeitrag ohne Einkommensprüfung vom Versicherten zu verlangen. Mit Validierung der Einkommenssituation kann dieser sich auch bis auf 1% des beitragspflichtigen Einkommens erhöhen.
Allerdings ist es überdies beabsichtigt, dass etwaige Überschüsse von den Krankenkassen an ihre Mitglieder zurückerstattet werden.
Für Selbstständige ergibt sich dessen ungeachtet mit Start des neuen Jahres noch eine andere Veränderung. Sie besitzen nämlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld aus der GKV und konnten diesen nur getrennt, in Form eines Wahltarifes der GKV absichern. Bedauerlicherweise ist dieser Termin mit dem 31.12.2008 bereits verstrichen. Wer allerdings noch unmittelbar gehandelt hat, muss sich der Gegebenheit bewusst sein, dass ein Wechsel der Krankenkasse für ihn, für die nächsten drei Jahre auf keinen Fall realisierbar ist.

Neu ab 2009 ist auch, dass die Möglichkeit besteht, dass Kassen bankrott gehen. In diesem Fall werden die Schulden der insolventen Kasse, Krankenkassen der gleichen Kassenart auferlegt. Aus diesem Grund rechnet man auch mit Fusionen in diesem Bereich.

Versicherte, die einen Wechsel der Krankenkasse vollziehen möchten, sollten momentan ein besonderes Augenmerk auf die angebotenen Leistungen der Krankenversicherung legen. Gleichwohl hier ist Vorsicht geboten. So rechnet man mit einer schleichenden Herabsetzung von Leistungen auf Grund von neuen Vorschriften. Durch Budgetierungen, Leitlinienmedizin und das neue „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ wird sich am Leistungsumfang der Krankenkassen vieles ändern.

Höhere Kosten für chronisch Kranke
Erwachsene ohne chronische Erkrankungen müssen auch künftig bis zu zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tasche für Zuzahlungen aufwenden. Änderungen gibt es bei den Belastungsgrenzen für chronisch Kranke. Bislang mussten sie maximal ein Prozent ihres Bruttoeinkommens für Eigenbeteiligungen aufwenden. Diese Vergünstigung gilt künftig nur noch, wenn sie sich an regelmäßigen Gesundheitsvorsorgemaßnahmen bzw. koordinierten Behandlungsprogrammen beteiligen.

Auch die Entlohnung von niedergelassenen Ärzten mit festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung trägt zu Mehrausgaben der Kassen bei. Die bisherigen Budgets werden demzufolge abgelöst und die Ärzte dürfen mehr Leistungen zu höheren Preisen abrechnen.

Angestellte, die einem Übertritt in die private Versicherung PKV erwägen, haben es in Zukunft erheblich schwerer. Ab Februar 2007 ist ein Übertritt zur PKV nur noch für Arbeitnehmer, die, die letzten drei Jahre ein Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) bezogen haben. Wer also künftig zum Patienten erster Klasse wechseln möchte, muss aktuell 2009 über 48.600,00 Euro im vergangenen Jahr mehr als 48.150,00 Euro verdient haben.

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Baufinanzierung Tilgungsrechner

Geschrieben von norsche am Oktober 18, 2007



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KFZ – Versicherungsvergleich

Geschrieben von norsche am Oktober 4, 2007

KFZ – Versicherungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der finanzielle Schutz von Unfall- und Sachgeschädigten muss im Straßenverkehr gewährt sein. Der Halter eines Fahrzeugs muss deshalb eine KFZ – Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsschein ist jederzeit auf verlangen der Ordnungshüter vor zu legen. Ein Fahrzeug darf nicht ohne die Deckungskarte, wie es im Volksmund genannt wird im Straßenverkehr geführt werden. Dies ist rechtlich damit begründet, dass es sehr schnell im Straßenverkehr zu Personen- und Materialschäden kommt. KFZ – Versicherungen sind deshalb wichtig und sinnvoll. Es geht ja nicht mehr nur um die eigene Sicherheit, sondern auch um die, der anderen Verkehrsteilnehmer.
Zusätzlich zur KZ-Haftpflichtversicherung, können noch KFZ – Versicherungen wie die Kaskoversicherung, die das eigene Auto sichert und Schäden am Fahrzeug ausgleicht abgeschlossen werden. Die zusätzliche Insassen-Unfallversicherung und ein Schutzbrief, gibt zum Beispiel die Garantie, dass bei einem Unfall mit Personenschaden alle Insassen vom Unfallort geholt und nach Haus gebracht werden. KFZ – Versicherungen haben sehr unterschiedliche Tarife. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, die alle geprüft und geklärt sein müssen. In Ihrem eigenen Interesse, sollte deshalb Ihr Versicherungsschutz immer den neuesten aktuellen Stand haben.

Hier zu sparen, ist oft eine Milchmädchenrechnung.

KFZ-Versicherungsvergleich

PKW-Versicherung

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